Die Hausordnung des Europagymnasiums "Walther Rathenau" Bitterfeld

Grundlage:

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie relevante Verordnungen und Rund-Erlasse des Bildungsministeriums
Das Europagymnasium „Walther Rathenau“ ist eine allgemeinbildende Schule mit dem Profil einer „Europaschule“. Ausbildungsziel ist die allgemeine Hochschulreife.

1. Allgemeine Regeln:

Diese Hausordnung ist für alle Schüler, Lehrer, technischen Mitarbeiter* (Sprachregelung) und Gäste verbindlich.
Sie soll ein dem Lernen förderliches Klima sowie Ordnung und Sicherheit im Schulalltag auf der Grundlage gegenseitiger Unterstützung und Rücksichtnahme gewährleisten. Dazu gehören die zweckentsprechende Nutzung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen und der pflegliche Umgang damit sowie das Befolgen der Weisungen des Schulleiters und der Lehrer*.
Im gesamten Schulgelände herrscht Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Schulleiters gestattet. Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.

2. Zeitplan:

Std. Zeiten Anmerkung   Pausenlänge Busabfahrt
1. 07.45- 08.30 1. Unterrichtsstunde ggf. 1. Block  
  08.30- 08.35 Pause zum Wechseln der Räume   5'
2. 08.35- 09.20 2. Unterrichtsstunde ggf. 1. Block  
  09.20- 09.40 Frühstückspause   20'
3. 09.40- 10.25 3. Unterrichtsstunde ggf. 2. Block  
  10.25- 10.30 Pause zum Wechseln der Räume   5'
4. 10.30- 11.15 4. Unterrichtsstunde ggf. 2. Block  
  11.15- 11.45 1. Mittagspause
(Essen 5. bis 7. Klassen)
  30'
5. 11.45- 12.30 5. Unterrichtsstunde Einzelstunde  
  12.30- 12.45 2. Mittagspause
(Essen 8. bis 12. Klassen)
  15'
Bus
6. 12.45- 13.30 6. Unterrichtsstunde 3. Block  
  13.30- 13.35 Unterrichtsschluss für die meisten 5.-7. Klassen - kurze Pause für die Oberstufe   5'
Bus (13.41-14.03)
7. 13.35- 14.20 7. Unterrichtsstunde 3. Block  
  14.20- 14.25 Unterrichtsschluss für die meisten 8.-10. Klassen - kurze Pause für die Oberstufe   5'
Bus (14.31-14.42)
8. 14.25- 15.10 8. Unterrichtsstunde Einzelstunde Bus (15.20-15.50)
         
9./10.   Sportkurse   Bus (16.05-16.16)

Zeitplan gilt ab: 05.09.2022

3. Eingänge und Parkmöglichkeiten

Besucher melden sich im Sekretariat im Bereich B an.

Der Haupteingang zu den Gebäuden ist im Bereich A (Saarstr., Ecke Binnengärtenstraße). Dort befinden sich Informationsmöglichkeiten und die Zugänge zu allen weiteren Bereichen. Die Nebeneingänge von der Hofseite aus zu den Bereichen B, C, D und E sind zum Unterrichtsbeginn sowie zum Wechsel der Unterrichtsräume ebenfalls nutzbar. Die Ausgänge vom Bereich B zur Binnengärtenstraße, vom Bereich C zur Saarstraße und an der Giebelseite des Bereiches E zum Lutherhaus sind ausschließlich als Fluchtwege vorgesehen.

Schüler* können ihre Fahrräder auf eigenes Risiko im Fahrradstand abstellen. Die Fahrräder sind gegen Diebstahl zu sichern und der Fahrradstand ist beim Verlassen zu schließen. Motorräder können auf der festgelegten Stellfläche geparkt werden. Die PKW-Parkplätze sind während der Unterrichtszeit den Lehrern* vorbehalten. Das Parken auf den Schulhöfen ist nicht gestattet. Sonderregelungen für Veranstaltung legt der Schulleiter fest.

4. Unterrichtsräume

Schüler* finden sich rechtzeitig ein, um den Unterricht pünktlich beginnen zu können. Sie betreten die Räume erst auf Aufforderung durch ihre Lehrkraft.
Smartphones und andere elektronische Geräte sind vor Betreten der Gebäude auszuschalten. Sie dürfen nur auf den Schulhöfen sowie in den in 5. ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen genutzt werden. Über Ausnahmen (z.B. unterrichtliche Nutzung) entscheiden die Fachlehrer*. Bild-, Film- und Tonaufnahmen dürfen nur mit Genehmigung des Schulleiters und Einverständnis der aufgenommenen Personen vorgenommen werden.

5. Pausen- und Aufenthaltsbereiche

... sind für die großen Pausen und morgens vor Unterrichtsbeginn die beiden Schulhöfe. Nach Freigabe durch die Schulleitung können bei entsprechenden Witterungsverhältnissen auch die Mensa und im Sommerhalbjahr in den Pausen der Bewegungsplatz genutzt werden.

In den Freistunden stehen den SuS der Qualifikationsphase für die selbständige Arbeit die Räume der Bibliothek im Bereich A und der BZR zur Verfügung. Dort ist eine ruhige, störungsfreie Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten. Der Zugang erfolgt über das Treppenhaus in Bereich A. Der BZR darf in den Pausen nicht genutzt werden.

Der Bewegungsplatz ist den Schülern* der Klassen 5 und 6 vorbehalten. Auf dem Weg dorthin haben sie auf Fahrzeuge zu achten, die den Parkplatz benutzen. Auch hier ist aufeinander Rücksicht zu nehmen. Für Ballspiele sind nur Softbälle zu nutzen, andere Wurfgeräte sind verboten. Ausgeliehene Spielgeräte sind vor Verlassen des Platzes zurückzugeben.

6. Verlassen des Schulgeländes

Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und in Freistunden ist allen nicht volljährigen Schülern* grundsätzlich untersagt.

In Freistunden und in der großen Mittagspause dürfen nicht volljährige Schüler* ab Klasse 7 nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern das Schulgelände zur Einnahme des Mittagessens verlassen. Diese ist beim Klassenlehrer* zu hinterlegen und in jedem Schuljahr zu erneuern (gemäß RdErl. zur allgemeinen Aufsichtspflicht vom 16.1.2012, Pkt.3).

7. Ordnungsdienst

Jede Klasse legt im wöchentlichen Rhythmus einen Ordnungsdienst fest. Dieser säubert die Tafeln, stellt Materialien bereit und achtet darauf, dass die Räume in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Der Ordnungsdienst oder der Klassensprecher* informiert im Sekretariat, wenn die Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer* ist. Die besonderen Festlegungen für Fachunterrichtsräume sind zu beachten.

In jeder Woche ist eine Klasse für Ordnung und Sauberkeit in den Außenbereichen verantwortlich. Sie achtet während der Pausen darauf, dass die bereitstehenden Abfallbehälter genutzt werden und unterstützt den Hausmeister beim Säubern der Freiflächen.

8. Unterrichtsversäumnisse, Freistellungen, Unfälle

Kann ein Schüler* wegen einer Erkrankung die Schule nicht besuchen, so informieren die Eltern telefonisch am Morgen des ersten Fehltages sowie schriftlich den Klassenlehrer* nach Ende der Erkrankung.

Freistellungen vom Unterricht sind schriftlich beim Klassenlehrer* (bei mehreren Tagen beim Schulleiter*) begründet zu beantragen. Sie können erst bei vorliegender Genehmigung in Anspruch genommen werden.

Unfälle während des Schulbetriebs und auf dem Weg von oder zur Schule sind im Sekretariat anzuzeigen.

Muss ein Schüler* aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht vorzeitig verlassen, wird er vom Fachlehrer* grundsätzlich zum Sekretariat geschickt, damit dort die Verbindung zu den Eltern aufgenommen werden kann.

9. Besondere Situationen

Bei Vorliegen einer Gefahrensituation ist entsprechend der Alarm- und Evakuierungsordnung zu verfahren. Alle bleiben zusammen, bewahren Ruhe und befolgen die Anweisungen der Schulleitung und ihrer Fachlehrer. Erst nach ausdrücklicher Ansage darf zum normalen Betrieb zurückgekehrt werden.

*Sprachregelung bezieht sich auf weibliche und männliche Personen

Die Hausordnung wurde in Kraft gesetzt: Beschluss der Gesamtkonferenz des Europagymnasiums „Walther Rathenau“ Bitterfeld vom 08.06.2023.

Dr. Eckert
Schulleiter

Weitere Informationen:

Die neue Hausordnung können Sie im Menü "Pläne und Dokumente" - "Lehrer" bzw. "Schüler" - "Aktuelle Dokumente" entsprechend ihrer Gruppenzugehörigkeit downloaden.

Direktlinks für den Download der neuen Hausordnung: Lehrer bzw. Schüler

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