2022 - Informationen zum Schulbetrieb am EWR
von Web-AG
Regelungen zum Schulbetrieb am EWR ab 05.04.2022
Auf der Grundlage der Regelungen zum Schulbetrieb ab 04.04.2022 vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt ergeben sich die folgenden Änderungen an unserer Schule:
- Maskenpflicht entfällt, außer im ÖPNV.
- Mindestabstand ist keine zwingende Pflicht mehr.
- Alle Einschränkungen in Sport und Musik
- Testungen:
vor den Osterferien dreimal in der Woche, in der Woche nach den Osterferien zweimal (Dienstag und Donnerstag), danach entfällt Testpflicht. - Nach erfolgter Anpassung des Rahmenhygieneplans für Schulen durch das Ministerium für Bildung erfolgt zeitnah die Überarbeitung des Hygienekonzepts unserer Schule.
- Weitere Hygieneregeln:
Angesichts der nach wie vor erhöhten Inzidenzen kommt insbesondere den grundlegenden Hygieneregeln (wie z.B. Einhaltung der Husten- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen und regelmäßiges infektionsschutzgerechtes Lüften) bis auf Weiteres große Bedeutung zu.
Zusätzliche Änderungen:
- WC-Zuweisungen und Kohorten-Trennungen sind aufgehoben.
- Die Esseneinnahme in der Mittagspause erfolgt wieder regulär, allerdings aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen zunächst gestaffelt: Jgg. 5 und 6 ab 12.10 Uhr, alle anderen Jgg. ab 12.25 Uhr.
- Empfehlung zum Maske-Tragen bleibt, besonders im Schulgebäude.
- Nach Osterferien: Freigabe Bewegungsplatz für Jgg. 5 und 6.
Sonstige Informationen:
- Anmeldungen zur Schülerhilfe über Corona-Mittel sind weiterhin möglich (über Frau Müller).
Bitterfeld, den 05.04.2022