2022 - Schulspezifische Hygienemaßnahmen - Pläne

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Schulspezifischer Hygieneplan des Europagymnasiums "Walther Rathenau" Bitterfeld, gültig ab 24.01.2022

Aktualisierung auf der Grundlage der 2. Änd. der 15. SARS-CoV-2-EindVO Sachsen-Anhalt vom 04.12.2021, des vom Ministerium für Bildung herausgegebenen „Rahmenplanes-HIA-Schule“ vom 07.12.2021, der Informationen des Ministeriums für Bildung zum Schulbetrieb bis zu den Winterferien und der 2. Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Regelung der Absonderung von Kontaktpersonen vom 21.Januar 2022.

Schuljahr 2021-22:

Unterricht im Regelbetrieb unter besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen

Bis zu den Winterferien: soweit möglich Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Regelbetrieb

Besondere Hygienemaßnahmen: AHA + C + L – Regeln:

Abstandsregel: zwischen allen Personen Mindestabstand von 1,50 m, außer während des Unterrichts, Verzicht auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln)

Hygiene: regelmäßiges Händewaschen, Gegenstände nicht mit anderen teilen, Einhalten der Hust- und Niesetikette

Alltag mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS):

  • innerhalb des Schulgebäudes und im Unterricht grundsätzlich; auf dem Schulgelände immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; enganliegendes Tragen des MNS
  • Keine Pflicht zum Tragen einer MNS: im Schulsport, für die Dauer des Verzehrs von Speisen und Getränken sowie im Freien, wenn Mindestabstand eingehalten wird
  • Empfehlung: "Maskenpause" zwischen 4. und 5. Stunde im Freien, pünktlicher Unterrichtsbeginn!
  • Empfehlung: „Maskenpause“ zwischen 4./5. und zwischen 7./8. Stunde im Freien (FL in Eigenregie)
  • Bei KA und Klausuren mit einer Dauer von über 60 Min. Verzicht auf MNS, wenn Mindestabstand eingehalten

Corona-Warn-App (Empfehlung)

Lüften: Intensives Lüften vor Beginn und am Ende des Unterrichtstages, in allen Pausen und während des Unterrichts alle 20 Minuten für die Dauer von 5-10 Minuten; Vermeidung von Zugerscheinungen beim Lüften über 10 Minuten (Erkältungsrisiko)

Corona-Testungen:

Tägliche Testpflicht für Ungeimpfte unter Aufsicht in der Schule, korrektes Erfassen und zeitnahe Weiterleitung der Testergebnisse an das Sekretariat; Test-Empfehlung für vollständig Geimpfte und Genesene

Organisation des Schulbetriebs

Unterricht: Maskenpflicht in Unterrichtsräumen und Schulgebäuden, Verzicht auf Mindestabstand während des Unterrichts

Freistunden: Aufenthalt im MZR nur außerhalb der Essenszeiten

Laufwege, Rechtsverkehr, Aufenthaltsbereiche:

  • Strikte Einhaltung der gekennzeichneten Laufwege und des Rechtsverkehrs in den Schulgebäuden (Koll. achten auf Durchsetzung!); Abstandsgebot auch an Ein- und Ausgängen
  • Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Aufenthaltsbereiche und Toiletten:
Jgg. Aufenthaltsbereiche Nutzung der Toilettenanlagen
5+6 Hof 2 (Richtung Parkplatz) Außentoiletten Bereich E
7+8 Hof 2 zwischen Haus D, Haus E und Pergola Innentoiletten Bereich E, unten
9+10 Hof 1 Außentoiletten Bereich B
11+12 MZR (außer zu Essenzeiten) und BZR Innentoiletten Bereich A

Koll. kontrollieren das Verhalten auf Toiletten während ihrer Aufsichten

Einnahme von Speisen und Getränken:

  • Einnahme von Speisen und Getränken nach Möglichkeit im Freien, wenn nicht möglich => auch während des Lüftens im Klassenraum (siehe oben)
  • Essenversorgung im MZR: Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Zeiten und Bereiche; außerhalb der Mittagspause: ein Fachlehrer wird zur Aufsicht eingeteilt (jeweils mit ganzer Klasse), ansonsten bleiben Fachlehrer mit den anderen SuS im Unterrichtsraum; in Abständen Wechsel der Essenzeiten der einzelnen Kohorten=> rechtzeitig Bekanntgabe über App oder Homepage

Erfassung der Anwesenheit zur Kontaktnachverfolgung:

  • Striktes Erfassen der Anwesenheit der SuS in Klassen- bzw. Kursbüchern sowie in Test-Meldelisten

Schulfremde Personen:

  • Testpflicht: Zutritt nur mit Negativtest (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Std.),
  • keine Testpflicht für nachweisbar vollständig geimpfte und genesene Personen
  • Tragen eines medizinischen MNS innerhalb des Schulgebäudes

Umgang mit erkrankten und erkälteten Personen:

  • Personen mit akuten Erkältungssymptomen dürfen die Schule nicht betreten.
  • Personen, bei denen während des Unterrichts Krankheitssymptome auftreten, sind zu isolieren. Die Erziehungsberechtigten sind zu informieren und die SuS sind unverzüglich abzuholen und ggf. einem Arzt vorzustellen (auch kassenärztlicher Bereitschaftsdienst kontaktierbar unter Tel. 116 117)
  • Personen mit leichten Erkältungssymptomen können mit dem Nachweis eines negativen Antigen-Selbsttests die Schule besuchen.
  • Dringende Empfehlung: auch geimpfte und genesene Personen mit Erkältungssymptomen tägliche Testung mittels Selbsttestung

Teststrategie:

  • Zutritt zum Schulgelände nur ohne Krankheitssymptome bezüglich SARS-CoV-2-Virus
  • Verpflichtende tägliche Selbsttestung unter Aufsicht in der Schule, außer für vollständig Geimpfte bzw. Genesene
  • Dokumentations- und Meldepflicht der Schule => Meldelisten zeitnah ins Sekretariat bringen (lassen)
  • Positives Testergebnis: Isolation mit MNS, Abholung durch Erziehungsberechtigte mit Formular für PCR-Test
  • Positiver PCR-Test: Eltern informieren Schule, Arzt informiert Gesundheitsamt, Gesundheitsamt teilt Schule Maßnahmen mit; bis dahin verbleiben alle Negativgetesteten im Unterricht

Besondere Vorschriften im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (vom 21.01.2022):

  • Positiv getestete Personen: 10 Tage Selbstisolation, eigenständige Information der Kontaktpersonen und Meldung dieser beim Gesundheitsamt (Fax oder Mail); Ende der Selbstisolation ohne PCR-Test
  • SARS-CoV-2-Virus-Infizierte dürfen nach 10 Tagen (ohne PCR-Test) wieder in die Schule
  • Enge Kontaktpersonen zu einem bestätigten Fall: 10-tägige Quarantäne und eigene Kontaktdaten an Gesundheitsamt schicken (E-Mail: pandemiestab@anhalt-bitterfeld.de);
  • vollständig Geimpfte und Genesene: keine Quarantäne und keine Information an Gesundheitsamt
  • Auftreten von typischen Symptomen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus bei Geimpften und Genesenen innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt mit einem nachweislich Infizierten: PCR-Test => bei positivem Ergebnis Maßnahmen wie bei positiv getesteten Personen (siehe oben)
  • Vorzeitige Beendigung der Quarantäne:
    • Kontaktpersonen ohne Symptome: am 7. Tag der Quarantäne mit negativem PCR- oder Antigen-Schnelltest
    • SuS mit regelmäßiger Testung: am 5.Tag der Quarantäne mit negativem PCR- oder Antigen-Schnelltest
  • Sämtliche erforderliche Nachweise für eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln => erst dann kann die Absonderung rechtmäßig beendet werden!

Impfungen:

"Die Landesregierung bittet alle Personen, für die eine Impfung möglich ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen."

Informationsmaterialien auf Moodle => Schul-Lobby oder unter https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie

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