2021 - Schulspezifische Hygienemaßnahmen - Pläne
von Web-AG
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Schulspezifischer Hygieneplan des Europagymnasiums "Walther Rathenau" Bitterfeld
gültig ab 02.09.2021
Aktualisierung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes vom 22.04.2021, der 4.Änd. der 14. Sars-CoV-2-EindVO Sachsen-Anhalt vom 20.08.2021 sowie des „Rahmenplanes-HIA-Schule“ vom 26.08.2021
SJ 2021/22:
Unterricht im Regelbetrieb unter besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen
Besondere Hygienemaßnahmen: AHA + C + L – Regeln:
Mindestabstand: zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m, außer während des Unterrichts, Verzicht auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln)
Hygiene: regelmäßiges Händewaschen, Gegenstände nicht mit anderen teilen, Einhalten der Hust- und Niesetikette
medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS):
- innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; Korrektes Tragen des MNS
- Keine Pflicht zum Tragen einer MNS: im Unterrichtsraum und im Schulsport und im Freien, wenn Mindestabstand eingehalten wird
- durch Erziehungsberechtigte sicherzustellen: ausreichende Anzahl von Masken; auch bei öffentlicher Schülerbeförderung ist medizinische Maske zwingend (bei Nichtbeachtung: Ausschluss von Beförderung!)
- Empfehlung: Corona-Warn-App, bei unter 18-Jährigen nur mit Einverständnis Eltern
Lüften: Intensives Lüften vor Beginn und am Ende des Unterrichtstages, in allen Pausen und während des Unterrichts alle 20 Minuten für die Dauer von 5-10 Minuten; Vermeidung von Zugerscheinungen beim Lüften über 10 Minuten (Erkältungsrisiko)
Organisation des Schulbetriebs
Unterricht: Verzicht auf Mindestabstand während des Unterrichts
Laufwege, Rechtsverkehr, Aufenthaltsbereiche:
- Einhaltung der gekennzeichneten Laufwege und des Rechtsverkehrs in den Schulgebäuden; Abstandsgebot auch an Ein- und Ausgängen
- Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Aufenthaltsbereiche und Toiletten in den Pausen sowie vor und nach dem Unterricht:
Jgg. | Aufenthaltsbereiche | Nutzung der Toilettenanlagen |
5+6 | Hof 2 (Richtung Parkplatz) sowie Bewegungsplatz (bei Freigabe) |
Außentoiletten Bereich E |
7+8 | Hof 2 zwischen Haus D und Pergola | Innentoiletten Bereich E, unten |
9+10 | Hof 1 | Außentoiletten Bereich B |
11+12 | MZR (außer zu Essenzeiten) und BZR | Innentoiletten Bereich A |
LuL kontrollieren das Verhalten auf den Toiletten während ihrer Aufsichten |
Freistunden: Aufenthalt im MZR außerhalb der Essenzeiten ist erlaubt, sofern Maskenpflicht und Mindestabstand eingehalten werden.
Einschränkungen für einzelne Unterrichtsfächer: Sport- und Schwimmunterricht möglichst im Freien; Musik: Gesang mit 2m Abstand oder im Freien, bes. Bedingungen bei Nutzung von Instrumenten, bes. Blasinstrumenten
Einnahme von Speisen und Getränken:
- Einnahme von Speisen und Getränken nach Möglichkeit im Freien, wenn nicht möglich => auch während des Lüftens im Klassenraum
- Essenversorgung im MZR: Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Zeiten und Bereiche; außerhalb der Mittagspause: Fachlehrer bleibt mit den anderen SuS im Unterrichtsraum; in Abständen Wechsel der Essenzeiten der einzelnen Kohorten=> rechtzeitige Bekanntgabe über App bzw. Homepage
Umgang mit erkrankten und erkälteten Personen:
- Corona-Infizierte und Personen mit Symptomen dürfen Schule nicht betreten;
- beim Auftreten von Symptomen während des Unterrichts nach positivem Schnelltest-Ergebnis => MNS => Isolation => Abholung durch Eltern => Arzt konsultieren => Schulbesuch erst nach Zustimmung durch Gesundheitsamt wieder möglich
- Personen mit leichten Erkältungssymptomen dürfen Schulgebäude und -gelände nur durchgängig mit MNS besuchen, Nachweis eines Negativtests ist vorzulegen
- Personen mit akuten Erkältungssymptomen: Schulgebäude nicht betreten => erst 48 Stunden nach Abklingen dieser Symptome oder Ausschluss von COVID-19 ist Schulbesuch wieder möglich
Schulfremde Personen:
- Testpflicht: Zutritt nur mit Negativtest (nicht älter als 24 Std.), keine Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene; im Schulgebäude durchgängig MNS tragen
Quarantänefälle:
- Anordnung durch Gesundheitsamt, Beibehaltung der Dienst- bzw. Schulpflicht (zu Hause)
Teststrategie:
- Zutritt zum Schulgelände nur ohne Krankheitssymptome bzgl. SARS-CoV-2-Virus
- Testung am ersten Schultag, 2. und 3. Unt.-Woche dreimal wöchentlich, in Folgewochen zweimal wöchentlich aktueller Negativ-Test-Nachweis, Schule legt Wochentage für Testungen fest (Info über App)
- Dokumentationspflicht für Testungen in Schule in Form von Listen
- Ohne Nachweis eines negativen Tests (nicht älter als 24 Stunden) keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich
- vollständig Geimpfte, vollständig Genesene sind Getesteten gleichgestellt
- Positives Selbsttest-Ergebnis => MNS => Isolation => Abholung durch Eltern => PCR-Test=> erst mit negativem PCR-Testnachweis Teilnahme am Unterricht wieder möglich
- Positiver PCR-Test: Elterninfo an Schule, Arzt an Gesundheitsamt, Gesundheitsamt teilt Schule Maßnahmen mit => bis dahin alle Negativgetesteten bleiben im Unterricht
- Strikte Erfassung der Anwesenheit in Klassen- und Kursbüchern
„Die Schulgemeinschaft als Ganzes ist gefordert, durch Disziplin, Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme den Rahmenplan-HIA-Schule umzusetzen und so ihren Teil dazu beizutragen, dass das Infektionsgeschehen im Land unter Kontrolle bleibt.“