2021 - Schulspezifische Hygienemaßnahmen - Pläne

von

Schulspezifischer Hygieneplan des Europagymnasiums "Walther Rathenau" Bitterfeld

gültig ab 21.06.2021

Aktualisierung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes der BRD vom 22.04.2021, der 14. VO über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen CoronavirusSARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16.06.2021 sowie des "Rahmenplanes-HIA-Schule" vom 18.06.2021

Erfassung der Anwesenheit zur Kontaktnachverfolgung:

  • Strikte Erfassung der Anwesenheit in Klassen- und Kursbüchern
  • Aussetzung der Präsenzpflicht: Entscheidung der Erziehungsberechtigten; SuS erhalten häusliche Arbeits- und Aufgabenangebote; kein Recht auf Freistellung bei vollständig Geimpften oder vollständig Genesenen; keine Freistellung bei Abschlussprüfungen

Während des Schulbetriebs gilt:

Regelbetrieb:

  • Mindestabstand von 1,5m, Infektionsschutz, Hygienemaßnahmen, Einhaltung und Dokumentation eingerichteter Kohorten
  • Möglichkeit der Aussetzung der Präsenzpflicht durch Sorgeberechtigte; bei Prüfungen, KA und Klausuren Präsenzpflicht

Eingeschränkter Regelbetrieb (Wechselunterricht):

  • Aufteilung der Klassen; rechtzeitige Information darüber an Eltern und Schüler
  • Wechsel von Präsenzunterricht in der Schule mit erhöhten Infektionsschutzmaßnahmen und selbstständigem Lernen zu Hause; täglicher Wechsel der eingerichteten Gruppen
  • strikte Einhaltung des Mindestabstands und der gebildeten Kohorten

Schulschließung mit Distanzunterricht:

  • vom Gesundheitsamt angeordnet; Notbetreuung für Jg. 5 und 6
  • Unterricht für Abschlussklassen

Besondere Hygienemaßnahmen: AHA + C + L – Regeln:

Abstand:

  • zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m; Hust- und Niesetikette beachten

Hygiene:

  • regelmäßiges Händewaschen mit Seife, Gegenstände nicht mit anderen teilen

medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS):

  • innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; Korrektes Tragen des MNS
  • Keine Pflicht zum Tragen einer MNS: im Unterrichtsraum und im Schulsport
  • Durch Erziehungsberechtigte sicherzustellen: ausreichende Anzahl von Masken; auch bei öffentlicher Schülerbeförderung ist medizinische Maske zwingend (bei Nichtbeachtung: Ausschluss von Beförderung!).

Lüften:

  • Intensives Lüften vor Beginn und am Ende des Unterrichtstages, in allen Pausen und während des Unterrichts alle 20 Minuten für die Dauer von 5-10 Minuten.

Einnahme von Speisen und Getränken:

  • nach Möglichkeit im Freien, wenn das nicht möglich ist, können Speisen und Getränke auch während des Lüftens im Klassenraum eingenommen werden

Laufwege, Rechtsverkehr, Aufenthaltsbereiche:

  • Einhaltung der gekennzeichneten Laufwege und des Rechtsverkehrs in den Schulgebäuden; Abstandsgebot auch bei den Ein- und Ausgängen
  • Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Aufenthaltsbereiche und Toiletten in den Pausen sowie vor und nach dem Unterricht:
Jgg. Aufenthaltsbereich Nutzung der Toilettenanlagen
5+6 Hof 2 zwischen Parkplatz und Pergola sowie Bewegungsplatz Außentoiletten Bereich E
7+8 Hof 2 zwischen Haus D und Pergola Innentoiletten Haus E, untere Etage
9+10 Hof 1 Außentoiletten Bereich B
11 MZR (außer zu Essenzeiten) und BZR Innentoiletten Bereich A

LuL kontrollieren das Verhalten auf den Toiletten während ihrer Aufsichten.

Essenversorgung im MZR:

  • den Kohorten werden Zeiten und Bereiche zugewiesen, außerhalb der Mittagspause bleibt der Fachlehrer mit den anderen SuS im Unterrichtsraum. Die Essenzeiten der einzelnen Kohorten werden in Abständen gewechselt und rechtzeitig über die Indiware-App bzw. über die Homepage bekanntgegeben.

Freistunden:

  • Aufenthalt im MZR unter Einhaltung von Maskenpflicht und Mindestabstand nur außerhalb der 6. Stunde sowie der Mittagspause

Umgang mit erkrankten Personen:

  • Corona-Infizierte dürfen Schule nicht betreten;
  • beim Auftreten von Symptomen während des Unterrichts bzw. nach positivem Schnelltest-Ergebnis => Isolation => Abholung durch Eltern => Arzt konsultieren => Schulbesuch erst nach Zustimmung durch Gesundheitsamt wieder möglich
  • Personen mit leichten Erkältungssymptomen dürfen Schulgebäude und -gelände nur durchgängig mit MNS besuchen
  • Personen mit stärkeren Erkältungssymptomen sollen das Schulgebäude nicht betreten => erst 48 Stunden nach Abklingen dieser Symptome oder Ausschluss von COVID-19 ist Schulbesuch wieder möglich

Teststrategie:

  • Zutritt zum Schulgelände nur ohne Krankheitssymptome bzgl. SARS-CoV-2-Virus
  • Zweimal wöchentlich aktueller Negativ-Test-Nachweis (extern oder in der Schule)
  • Keine Testpflicht: vollständig Geimpfte, vollständig Genesene und durch ärztliches Attest Befreite

„Die Schulgemeinschaft als Ganzes ist gefordert, durch Disziplin, Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme den Rahmenplan-HIA-Schule umzusetzen und so ihren Teil dazu beizutragen, dass das Infektions-geschehen im Land unter Kontrolle bleibt.“

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